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Wenn Ihr während der Geschäftszeiten des Landratsamtes Mühldorf a. Inn einen verletzten Greifvogel findet, ist die Untere Naturschutzbehörde (UNB) zu informieren unter 08631/699-0.
Bei allen anderen Uhrzeiten wendet Euch bitte an die jeweilige Polizeiinspektion in der Nähe - aber bitte nicht unter der Notrufnummer 110 (diese ist nur für Notrufe).
Die UNB bzw. die Polizei verständigt einen Fachkundigen, der sich dem Tier annimmt!
Der Berater entscheidet dann, anhand der Schwere und Art der Verletzung, wie es mit dem Tier weitergeht. Sofern das Tier noch behandelbar ist, wird es an eine Greifvogelauffangstation vermittelt.
Dem Greifvogel ist am meisten geholfen, wenn die Pflege von einer fachkundigen Person, sprich einem Falkner/in mit entsprechender Ausbildung, durchgeführt wird.
Die zwei wichtigsten Regeln:
Bitte nicht versuchen, den verunglückten Greifvogel selbst einzufangen!
Die Verletzungsgefahr kann hierbei sehr hoch sein, denn die Wehrhaftigkeit des Tieres ist nicht zu unterschätzen!
Kein Futter oder Wasser zum Trinken anbieten!
Bitte schaut bei einem verletzten Greifvogel nicht weg! Sein Leben hängt von eurem schnellen Handeln ab!
Zusammengetragen und verfasst von Petra Berger - unsere Beraterin für Greifvögel
Hier noch ein interessanter Link zum Thema Naturschutzkriminalität: www.tatort-natur.de
Hier findet Ihr Hilfe, Tipps und Informationen, z. B. beim Auffinden von vergifteten Greifvögeln bzw. anderen Wildtieren.